Energiekostenausgleich (EKA) Beantragung für Sportvereine ab sofort möglich!

Energiekostenausgleich (EKA) Beantragung für Sportvereine ab sofort möglich!

Unsere Bemühungen haben sich gelohnt, und wir konnten nun beim Ministerium eine Unterstützung für die gesteigerten Energiekosten erwirken. Sportvereine können nun für die außergewöhnlichen Belastungen im Zuge der Teuerung der Energieträger durch Zuschüsse zeitlich begrenzt unterstützt werden. Das Bundesministerium für Kunst, Kultur und öffentlichen Dienst hat dazu das Energiekostenausgleich Förderprogramm ins Leben gerufen.

Beantragen können diese Unterstützung gemeinnützige Sportvereine (ohne unternehmerische Tätigkeit), die zumindest seit 1. Jänner 2021 bestehen und eine Sportstätte (in Österreich) seit diesem Zeitpunkt führen/betreiben. Die Sportanlagen (es können Energiekosten für mehrere Anlagen pro Verein gefördert werden) können im direkten Eigentum des Vereins sein oder in Pacht, Bestand, … geführt werden.

Die beantragenden Vereine müssen diese Unterstützungsleistung an die ausübenden Sportler:innen in dieser Sportanlage zumindest teilweise weitergeben und dürfen für den Förderzeitraum keine sonstige Energiekostenunterstützung, wenn auch nur anteilig, von einer Gebietskörperschaft (Bund, Land oder Gemeinde) gestellt und erhalten haben bzw. stellen.

Der Energiekostenausgleich errechnet sich aufgrund einer Vergleichsrechnung der Energiekosten im Förderzeitraum mit den Energiekosten des Jahres 2019 oder später (sofern die Sportstätte zu diesem Zeitpunkt noch nicht betrieben wurde). Gefördert werden können Mehrkosten für die Energiequellen Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holz und Pellets.

Die errechneten Energiekostenerhöhungen werden in Phase 1 zu 40% und in Phase 2 sowie 3 zu 70% durch den EKA ausgeglichen. Damit ein Förderantrag durch das Ministerium bearbeitet wird, muss die Förderhöhe pro Förderperiode zumindest 600,00 Euro betragen. Die maximale Förderung pro Sportstätte ist mit 50.000,00 Euro begrenzt.

Eine Antragstellung ist für die Sportvereine ausschließlich online möglich unter: https://energiekostenausgleich.bundes-sport-gmbh.at

Förderphase 1:

Förderzeitraum: Juli bis Dezember 2022

Antragszeitraum: 10. Februar bis 10. März 2023

Was für die Antragsstellung wichtig ist:

• Belege vom Vergleichszeitraum (Rechnungen, Zahlungsnachweise, Buchhaltungsauszüge)

• Belege vom Förderzeitraum (Rechnungen bzw. Vorschreibungen, Zahlungsnachweise, Buchhaltungsauszüge)

• Rechnungen über die Energiekosten können auch von der Gemeinde, Verpächter,… gestellt werden.

• Die Rechnungen müssen auf den Vereinsnamen lauten.

Nach erfolgter Beantragung durch die Sportvereine stellt die ASKÖ OÖ mit Ende des jeweiligen Antragszeitraumes den Förderantrag beim Ministerium. Die gewährten Unterstützungen werden in weiterer Folge an die ASKÖ OÖ übermittelt welche diese wieder an die Sportvereine weitergibt.

Unter 0732/730344 unterstützen euch Mag. Thomas Kissler und David Krump gerne bei allen Fragen rund um die Antragstellung.

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