AKM Regelung für Sportvereine bei der Abgeltung von Musikrechten

Das Abspielen von Musik über Lautsprechersysteme in Sportvereinen  (Sporthalle oder Vereinsräumlichkeiten) fällt unter die AKM-Abgabepflicht.

Bei Veranstaltungen

Für Sportvereine gilt eine ermäßigte Tarifpflicht für jegliche Vereinsveranstaltung - egal, ob es sich um eine Vereinsfeier, eine Siegerehrung, einen Sportwettbewerb mit Musik oder sonstige Vorführungen handelt. Ebenso spielt es keine Rolle, ob das geschützte Werk (Musik, Literatur, Bühnenstück,…) über technische Systeme öffentlich abgespielt oder live von Personen aufgeführt wird. 

Im Trainingsbetrieb

Für Mitgliedsvereine, in denen Sportarten ausgeübt werden, zu deren  Ausübung aufgrund der der Sportart zugrunde liegenden Reglements und Wettbewerbsbestimmungen Musik zwingend notwendig ist, beträgt das Pauschalentgelt für die Verwendung des AKM-Repertoires im Rahmen des sportlichen Trainingsbetriebes im vereinsinternen Rahmen € 69,22– brutto pro Jahr und Mitgliedsverein.

Folgende Sportarten sind von der Möglichkeit zur Pauschalierung betroffen:

Rhythmische Gymnastik, Aerobic, Capoeira, Freestyle, Synchronschwimmen, Eiskunstlauf, Dressurreiten, Voltigieren, Ballett, Tanzsport, Show-Dance, Rock’n Roll, Sportakrobatik, Cheerleading.

Vereine, die diese Sportarten anbieten, können sich mittels Anmeldeformular der AKM registrieren lassen. Das Formular ist im Infoboard abrufbar. Dieses Formular muss ausgefüllt an die ASKÖ Oberösterreich zurückgeschickt werden, die die Anmeldungen an die AKM weiterleitet. Der Verein erhält eine Rechnung über den Jahresbetrag in Höhe von 69,22 € und sichert seinem Verein mit der Einzahlung für das gesamte Kalenderjahr die Rechte an der Musiknutzung.

Sonstige Sportarten

Für alle anderen Sportarten bezahlt die ASKÖ Oberösterreich zentral einen Pauschaltarif und sichert ihren Mitgliedsvereinen damit die Nutzung von Musik im vereinsinternen Trainingsbetrieb - ohne weitere Kosten oder zusätzliche Anmeldungen. Sportvereine, die Mitglieder der ASKÖ OÖ sind, haben damit einen klaren Vorteil gegenüber Nicht-Mitgliedsvereinen.