Sportstättenförderung
Die Errichtung und Erhaltung von Sportstätten wird - unter bestimmten Voraussetzungen - von der öffentlichen Hand gefördert. Die ASKÖ OÖ und euer ASKÖ-Bezirk stehen hier jederzeit für Fragen zur Verfügung!
Sportbezogene Vereinsförderung
Die "Sportbezogene Vereinsförderung" wurde mit 8. März 2013 durch das Präsidium der ASKÖ OÖ beschlossen und besitzt seither Gültigkeit für alle Mitgliedsvereine. Sämtliche finanzielle Unterstützungen sind sportbezogen und gliedern sich in 7 Teilbereiche. Je nach Förderbereich gibt es unterschiedliche Bedingungen, die mit einer Förderung verknüpft sind.
01) Trainingskurse, Trainingslager, Lehrgänge
Altersbereiche: Nachwuchs
nicht förderbar: Bereiche Senioren, Fußball und Tennis, eintägige Veranstaltungen
Bedingungen: Veranstaltung wird durch den ansuchenden Verein durchgeführt
02) Ankauf von Sportgeräten
Altersbereiche: Nachwuchs und Allgemeine Klasse
nicht förderbar: Dressen/Schuhe/Sportbekleidung/Hard- und Software/Pokale/Busse/PKWs/Auswertungsanlagen/pers. Ausrüstungsgegenstände/Sportgeräte aus dem Bereich Fußball, Tennis ... (keine vollständige Auflistung)
Bedingungen: Sportgeräte müssen in direktem Zusammenhang zur Ausübung der Sportart stehen.
03) Teilnahme an Österreichischen Staatsmeisterschaften
Altersbereiche: Allgemeine Klasse
nicht förderbar: Meisterschaften Seniorenklasse, Meistersachaften aus dem Bereich Fußball, Teilnahme an Veranstaltungen die am Ort des Vereinssitzes stattfinden.
Bedingungen: Teilnahme an der Allgemeinden Klasse (Einzel und Mannschaft), Platzierung unter den ersten 50% der gewerteten TeilnehmerInnen/Mannschaften. Bsp.: min. 4. Platz von 10 gewerteten Plätzen.
04) Teilnahme an Österreichischen Meisterschaften
Altersbereiche: ab Jugendklasse
nicht förderbar: Meisterschaften aus dem Bereich Fußball, Teilnahme an Veranstaltungen die am Ort des Vereinssitzes stattfinden.
Bedingungen: Teilnahme ab Schülerklasse (Einzel und Mannschaft), Platzierung unter den ersten 50% der gewerteten TeilnehmerInnen/Mannschaften. Bsp.: min. 4. Platz von 10 gewerteten Plätzen.
05) Teilnahme an Bundesliga/Staatsliga
Altersbereiche: Allgemeine Klasse (Einzel und Mannschaft)
nicht förderbar: Seniorenklasse, Meisterschaften aus dem Bereich Fußball, Teilnahme an Veranstaltungen die am Ort des Vereinssitzes stattfinden.
06) VereinstrainerIn
Altersbreiche: Nachwuchs, Allgemeine Klasse
nicht förderbar: Tennis, Motorsport, Golf, Fußball eingeschränkt (nur 1 Nachwuchstrainer pro Verein)
Bedingungen: 1 VereinstrainerIn je Sportart je Bereich (Allgemein/Nachwuchs) möglich, mindestens ÜbungsleiterInnen Ausbildung in der angesuchten Sportart des Fachverbandes.
07) Silberner Lorbeer
Um bei dieser „Silbernen Lorbeer Förderung“ berücksichtigt werden zu können, meldet der Verein die Teilnahmen und Platzierungen seiner Aktiven in der Allgemeinen Klasse bzw. im Nachwuchsbereich bei Europameisterschaften, Weltmeisterschaften, Olympischen Spielen und Olympischen Jugendspielen.
Mitte September ergeht per Vereinsinfo an alle VereinsfunktionärInnen ein Mail mit den Einreichungsrichtlinien.
Alle Informationen zum Silbernen Lorbeer