Main area
.

Allgemeine Richtlinien

Um für eine Förderung durch die ASKÖ OÖ in Frage zu  kommen müssen Mitgliedsvereine bestimmte Förderbedingungen erfüllen und einhalten.

Ablauf

Für die Genehmigung eines Förderansuchens ist es zwingend notwendig, dass sämtliche Ansuchen im Vorhinein (mindestens 3 Wochen vorher) online über die ASKÖ OÖ Vereinsdatenbank gestellt werden.

Innerhalb von 2-4 Arbeitstagen wird ein Förderansuchen durch die ASKÖ OÖ behandelt und eingetragen als:

  • genehmigt
  • abgelehnt, weil keine Fördermöglichkeit besteht
  • abgelehnt, weil das Ansuchen unvollständig oder fehlerhaft ist (kann noch einmal vollständig neu gestellt werden, nach Abklärung)

In jedem Fall ergeht per E-Mail innerhalb dieser Frist eine entsprechende Information an den ASKÖ Verein und es erfolgt ein Eintrag in der Vereinsdatenbank. Somit ist die vollständige Transparenz des aktuellen Förderstatus jederzeit gegeben.

Innerhalb von 14 Tagen nach der Genehmigung sendet die ASKÖ OÖ postalisch einen offiziellen Förderbrief mit den Abrechnungsunterlagen zu.

Erst bei Erhalt dieses Briefes ist die Förderzusage gültig und verbindlich unter Einhaltung der übermittelten Abrechnungskriterien. ACHTUNG: für Projekte,… können unterschiedliche Rahmenbedingungen und Abrechnungskriterien gelten !

Die detaillierte Abrechnungsinformationen und Ausfüllhilfen für die Formulare liegen den jeweiligen Förderbriefen bei.

Fördervoraussetzungen / Grundlagen

  • Erfassung der Mitgliederzahlen für das Jahr in dem eine Förderung beantragt wird, bzw. zur Auszahlung gelangen soll
  • Förderungen sind nur in Sportarten/ Disziplinen möglich, die von der BSO anerkannt sind
  • Es können nur VOLLSTÄNDIGE und KORREKTE Ansuchen behandelt werden
  • Der ansuchende Verein muss in der jeweiligen Sportart auf mindest OÖ Fachverbandsebene Wettkampfsport betreiben
  • Teilnahmen an internationalen Veranstaltungen sind nicht förderbar
  • Pauschalansuchen und Ansuchen für den allgemeinen Vereinsbetrieb oder Werbeaktionen sind nicht förderbar
  • Teilnahme und Durchführung von div. Veranstaltungen, Feiern, Festen, Meisterschaften Turnieren oder Meisterschaften in Seniorenklassen sind nicht förderbar
  • Förderungen können nur dann gewährt werden, wenn der ansuchende Verein in allen (auch Sektionen) seinen Internetauftritten (Homepage, Facebook,...) das ASKÖ Logo (Header) verwendet und im Impressum (bzw. Infobereich bei Facebook) den Text "... ist Mitglied der ASKÖ" verwendet. (Beschluss des ASKÖ OÖ Vorstandes vom 9.10.2014)
  • Die ASKÖ OÖ ersucht dringend bei sämtlichen Förderansuchen in den Bereichen:
    • Trainingskurse / Trainingslager / Lehrgänge
    • Teilnahme an Österreichischen Staatsmeisterschaften
    • Teilnahme an Österreichischen Meisterschaften
    • Teilnahme an Bundesliga / Staatsliga 

mindestens 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung anzusuchen.

Bei kürzeren Ansuchen-Vorlaufzeiten, kann es zu Terminunterschreitungen (oder bei Ansuchfehlern) kommen und damit zum Verlust der Förderung, da die Genehmigung der Förderung für die Abrechnung mit der  Bundessportförderung vor der Veranstaltung erfolgen muss.

Die ASKÖ OÖ bittet spätestens 5 Tage nach dem Stellen des Ansuchens den Förderbereich im Infoboard kontrollieren.

Grundsätzlich wird der Förderbereich unsererseits 2x wöchentlich bearbeitet, daher erfolgen Eintragungen / Informationen zum Ansuchen in das Vereinsprofil innerhalb von 2-4 Tagen.

SPIELGEMEINSCHAFTEN (und ähnliches) - sind nicht förderbar, da diese kein eingetragener Verein sind. (ASKÖ OÖ kann nur Mitgliedsvereine fördern - der ASKÖ Verein, der Teil einer Spielgemeinschaft ist, kann aber um Förderungen (01-07) ansuchen.)

zurück